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Mieter-Tipp des Tages
Maklergebühren
In vielen Städten und Gemeinden sind Wohnungssuchende oft auf die Dienstleistungen von Wohnungsmaklern angewiesen. Nach der neuen Gesetzeslage gilt bei Maklergebühren das Bestellerprinzip. Im Klartext: Wer den Makler beauftragt, der hat auch die Maklergebühren zu bezahlen. Hier ist der Mieter gut beraten, wenn er sich vor der Inanspruchnahme eines Maklers von seinem Mieterverein über diese Neuregelung rechtlich informieren lässt.