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Mieter-Tipp des Tages
Reparaturen
Mängel an der Wohnung sind vom Vermieter zu beseitigen, so steht es im Gesetz. Viele Mietverträge sehen aber vor, dass Mieter Kleinreparaturen zu tragen haben. Diese Klausel ist aber nur wirksam, wenn eine Obergrenze sowohl für die einzelne Reparatur (bis zu 75 Euro) als auch für die vom Mieter zu tragenden gesamten Reparaturkosten im Jahr (bis zu 8 Prozent der Jahresmiete) im Mietvertrag enthalten ist. Eine Bestimmung, die den Mieter zu einer Kostenbeteiligung an allen Reparaturen verpflichtet, ist unwirksam.