Wichtige Information !
Zur Info!!!
Die Geschäftsstelle in Lörrach ist von Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr
bis 17.00 Uhr telefonisch unter 07621 / 167-410 erreichbar.
Bei Beratungsbedarf bestehen für unsere Mitglieder momentan folgende Möglichkeiten: Sie können einen festen
telefonischen Beratungstermin vereinbaren oder sich per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bei uns melden.
Unterlagen, die für die Beratung benötigt werden, können - bitte in Kopie! - in unseren
Außenbriefkasten eingeworfen werden.
Weitere Infos erhalten Sie hier über die Homepage.
Ihr Mieterbund Kreis Lörrach e.v.
Team
Mieter-Tipp des Tages
Wer bezahlt den Parkettboden?
Abschleifen und Versiegeln eines Parkettbodens gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Wenn ein Vermieter eine Wohnung mit Parkett ausstattet, muss er nach Ablauf der Nutzungsdauer von ca. zwölf Jahren das Abschleifen und Versiegeln übernehmen und kann diese Kosten nicht dem Mieter auferlegen. Verlangt ein Vermieter Schadensersatz für übermäßige und nicht vertragsgemäße Abnutzung des Parkettbodens, muss er einen Abschlag alt für neu hinnehmen und kann somit nicht die vollen Kosten abrechnen.